Bankrecht für Stuttgart

VonDr. Heinzelmann

Bankrecht für Stuttgart

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann ist am Kanzleistandort Stuttgart Ansprechpartner für Bankkunden zu den unterschiedlichsten Themen vom Widerruf von Immobiliendarlehen über nicht richtig berechnete Zinsen und Gebühren bis hin zur Falschberatung beim Verkauf oder der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten. Dr. Martin Heinzelmann ist klar auf der Verbraucherseite positioniert und hat sich in vielen Verfahren gegen Banken deutschlandweit als effektiver Rechtewahrer erwiesen.

Widerruf Darlehen nach 2010

Verbraucher sollten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung (u.a. wegen fehlerhaften Pflichtangaben wie „Aufsichtsbehörde“ u.a.) jetzt Ihre Möglichkeiten nutzen

Der Widerrufsjoker geht in die Verlängerung! Dazu Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann von MPH Legal Services (Stuttgart & Frankfurt): „Ein Darlehenswiderruf ist auch bei Verträgen aus dem Zeitraum nach dem 10. Juni.2010 noch möglich, denn Widerrufsbelehrungen sind weiter häufig fehlerhaft! Insbesondere die DSL-Bank, die PSD-Bank oder ING DiBa sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben weit über das Jahr 2010 hinaus falsche Widerrufsbelehrungen benutzt und damit dem Widerrufsjoker Tür und Tor geöffnet.“

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann hat sich intensiv zum Thema „Angaben von Pflichtangaben“ in die juristisch komplexe Aufgabe eingearbeitet und bereits erste Erfolge für Mandanten erstreiten können. Verträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, können weiterhin mit dem von Dr. Heinzelmann nachfolgend detailliert aufgezeigten Widerrufsjoker erfolgreich widerrufen werden. Dies gilt auch bei bereits erfolgter Zahlung hoher Vorfälligkeitsentschädigungen und regulär beendeten Immobiliendarlehen.

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Widerrufsbelehrungen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, entsprechen häufig nicht den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an eine klare, deutliche und unmissverständliche Widerrufsbelehrung. So hat jüngst u.a. das LG Stuttgart – Urteil vom 14. Oktober 2016 – 29 O 286/15 – die PSD Bank RheinNeckarSaar eG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages aus dem Jahre 2011 wegen Zitierung falscher Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (STICHWORT: AUFSICHTSBEHÖRDE) verurteilt.

Viele Banken haben auch in jüngeren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein ganz besonders deutlicher Fall ist die überflüssige und verwirrende Nennung eines angeblich gesetzlich geforderten Hinweises auf die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde. Darlehensnehmer wurden über angeblich gesetzlich zwingend vorgesehene Hinweise informiert zur Angabe bestimmter Informationen. Tatsächlich gab es diese Vorschriften teilweise aber gar nicht.

Wie kann Ihnen Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann bei der Durchsetzung Ihres Widerrufes helfen? Wir prüfen Ihre Belehrung vorab kostenlos. Danach setzen wir Ihre Forderungen nach Möglichkeit vorgerichtlich durch. Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich im vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Erst wenn dieses Vorgehen scheitert begleitet MPH Legal Services Sie im gerichtlichen Verfahren.

Kreditnehmer, die ein Interesse an der Rückabwicklung eines hoch verzinsten Darlehens haben und mit Top-Zinsen neu finanzieren wollen, sollten sich jetzt an den Widerrufsjoker halten und ihre Ansprüche durchsetzen. Auch die Rückerstattung von hohen Vorfälligkeitsentgelten ist durchsetzbar und eine komplexe Berechnung ergibt zusätzlich einen Anspruch auf Nutzungsersatz hinsichtlich erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen.

Über den Autor

Dr. Heinzelmann administrator

Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um Bankrecht und Kapitalanlagerecht am Standort Stuttgart und deutschlandweit.